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VGH Bayern, 30.03.2005 - 11 CS 04.3250 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Fahrerlaubnis; Voraussetzungen für einen Punkteabzug nach § 4 Abs. 4 S. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) auf Grund der Teilnahme an einem Aufbauseminar; Unterscheidung zwischen der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Teilnahme auf Grund ...
- Judicialis
StVG § 2 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; StVG § 4 Abs. 1 Satz 3; ; StVG § 4 Abs. 4 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Fahrerlaubnisse - Entziehung der Fahrerlaubnis, kein Punkteabzug bei Teilnahme an einem Aufbauseminar, nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 05.11.2004 - B 1 S 04.1123
- VGH Bayern, 30.03.2005 - 11 CS 04.3250
Wird zitiert von ... (3)
- VG Stuttgart, 27.02.2006 - 10 K 5180/04
Punkteberechnung bei Verkehrsverstößen; Tattag- bzw. Rechtskraftprinzip; …
Eine entsprechende Vorgehensweise kann, auch wenn sie auf taktischen Erwägungen beruhen sollte, ohnehin nur von demjenigen in Anspruch genommen werden, der freiwillig an einem Aufbauseminar teilnimmt, denn ein entsprechender Punkterabatt kommt der Teilnahme an einem angeordneten Aufbauseminar nicht zu (BayVGH, Beschluss vom 10.03.2005 - 11 CS 04.3250 -, zitiert nach juris). - VG Sigmaringen, 26.07.2005 - 7 K 429/05
Der Tag der Tat des Verkehrsverstoßes - Tattagprinzip - ist maßgeblich für die …
Der Fahrerlaubnisinhaber muss dazu freiwillig (vgl. hierzu Bayerischer VGH, Beschluss v. 30.05.2005 - 11 CS 04.3250 -), also ohne eine entsprechende Anordnung der Behörde nach § 4 Abs. 3 StVG, an einem Aufbauseminar teilnehmen und der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminars eine entsprechende Teilnahmebescheinigung vorlegen. - VG Stuttgart, 23.03.2006 - 10 K 712/05
Punktestand im Verkehrszentralregister nach Aufbauseminar.
Eine entsprechende Vorgehensweise kann, auch wenn sie auf taktischen Erwägungen beruhen sollte, ohnehin nur von demjenigen in Anspruch genommen werden, der freiwillig an einem Aufbauseminar teilnimmt, denn ein entsprechender Punkterabatt kommt der Teilnahme an einem angeordneten Aufbauseminar nicht zu (BayVGH, Beschluss vom 10.03.2005 - 11 CS 04.3250 -, zitiert nach juris).